Neue Regelung zur Dienstwagenbesteuerung
Mit der neuen Regelung zur Dienstwagenbesteuerung profitieren Sie jetzt von attraktiven Vergünstigungen für vollelektrische BMW Modelle.
Ob im Unternehmen oder als Dienstwagennutzer – wer auf einen vollelektrischen BMW umsteigt, fährt nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich. Neben innovativer Technik und elektrisierender Fahrfreude profitieren Sie mit BMW von attraktiven steuerlichen Vorteilen.
Ihre Vorteile im Überblick:
🔹 Für Unternehmen: Degressive Abschreibung von 75 % im ersten Jahr¹
🔹 Für Dienstwagennutzer: Vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR UPE² mit nur 0,25 % geldwertem Vorteil versteuern³
Fahren Sie vollelektrisch – clever, nachhaltig und wirtschaftlich!
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¹ Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.
² Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z. B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.